
Hypothek ablösen
So wechseln Sie Ihre Hypothek in wenigen Schritten
Besitzen Sie eine Immobilie und möchten Ihre Hypothek zur Urner Kantonalbank wechseln? Für eine reibungslose Ablösung Ihrer Hypothek ist eine frühzeitige Planung entscheidend.

Wir zeigen Ihnen, wann der ideale Zeitpunkt ist, um über eine Ablösung nachzudenken und auf was Sie achten sollten. Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie gerne beim Wechsel und übernehmen die Wechselformalitäten für Sie.
Ihre Hypothek in wenigen Schritten einfach zur UKB wechseln
Wann ist der richtige Zeitpunkt, um die Hypothek abzulösen?
Läuft Ihre Hypothek bald aus, sollten Sie sich Gedanken über die weitere Finanzierung Ihrer Immobilie machen. Wir empfehlen frühestens 18 Monate, spätestens sechs Monate, vor Ablauf der Hypothek damit zu starten. Prüfen Sie die vereinbarte Laufzeit Ihrer aktuellen Hypothek sowie die vertraglichen Bedingungen.
Hypothek mit fester Laufzeit
z. B. Festhypothek und Rolloverhypothek (SARON)
Eine Hypothek mit einer festen Laufzeit können Sie ohne zusätzliche Gebühr auf das Ende der Vertragslaufzeit kündigen bzw. ablösen. Beachten Sie dazu Ihre Kündigungsfrist, um eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Bei einer bestehenden Hypothek mit einer festen Laufzeit lohnt sich eine Ablösung, wegen der Vorfälligkeitsentschädigung, in der Regel erst auf Ende der Laufzeit.

Hypothek ohne feste Laufzeit
z. B. Variable Hypothek
Eine Hypothek ohne feste Laufzeit kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit gekündigt bzw. abgelöst werden.

Kann der Zinssatz vor Ablauf der Hypothek fixiert werden?
Auch wenn Ihre Hypothek erst zu einem späteren Zeitpunkt ausläuft, kann es finanziell attraktiv sein, sich frühzeitig über die künftige Finanzierung Gedanken zu machen. Es besteht die Möglichkeit den Zinssatz vorzeitig zu fixieren. Mit der Zinsfixierung sichern Sie zugleich die weitere Finanzierung Ihrer Immobilie vor Ende der Laufzeit vertraglich ab. Die Banken verrechnen für die vorzeitige Zinsabsicherung einen Zuschlag – genannt Forwardzuschlag oder auch Terminzuschlag. Dieser Zuschlag wird meistens in den Hypothekarzins eingerechnet und verteilt sich über die gesamte Laufzeit der Hypothek. Bei der Urner Kantonalbank können Sie bis 18 Monate im Voraus den Zins fixieren – bis zu sechs Monate ohne Forwardzuschlag. Den Zinssatz vorzeitig zu fixieren, lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie von steigenden Zinsen ausgehen.
Können Festhypotheken mit unterschiedlichen Laufzeiten abgelöst werden?
Eine Ablösung einzelner Hypothekartranchen ist möglich, aber nicht in jedem Fall einfach. Wenn Sie zwei oder mehrere Tranchen mit gleich endenden Laufzeiten haben, könne Sie diese problemlos ablösen. Liegen die Laufzeiten der Hypothekartranchen weniger als zwei Jahre auseinander, kann die Tranche mit der kürzeren Laufzeit ebenfalls abgelöst werden. Liegen die Fälligkeiten zwei oder mehrere Jahre auseinander, muss sichergestellt werden, dass die Schuldbriefe eine entsprechende Stückelung aufweisen. Ist dies nicht der Fall, müssen diese beim Notar geändert werden oder die Verlängerung erfolgt so, dass die Endlaufzeiten inskünftig gleich sind und bei Fälligkeit die Ablösung erfolgen kann. Insbesondere bei Grundpfandverschreibungen kann eine Erneuerung des Schuldbriefes in einen Registerschuldbrief ohnehin sinnvoll sein. In diesem Fall, beraten wir Sie sehr gerne persönlich und suchen gemeinsam nach einer idealen Lösung.