
Bankbewilligung
Die Urner Kantonalbank (UKB) besitzt als Kantonalbank eine Bankbewilligung nach Art. 1a des Bankengesetzes (BankG) mit entsprechender Lizenz.
Aufsichtsbehörde
Die UKB wird von der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern).
Ombudsstelle
Die UKB ist an die Ombudsstelle des Schweizerischen Bankenombudsman angeschlossen. Für Bankkunden besteht die Möglichkeit, bei Auseinandersetzungen mit der Bank, ein Vermittlungsverfahren vor der Ombudsstelle zu verlangen (Schweizerischer Bankenombudsman, Bahnhofplatz 9, Postfach, CH-8021 Zürich). Mit dem Zugriff auf die Website der UKB erklären Sie, dass Sie die folgenden Nutzungsbedingungen im Zusammenhang mit dieser Website (und den darin enthaltenen Elementen) sowie der generellen Datenschutzerklärung der UKB verstanden haben und anerkennen. Wenn Sie mit den nachfolgenden Bedingungen nicht einverstanden sind, unterlassen Sie den Zugriff auf diese Website.