E-Banking
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Gesetz und Verordnung

Die gesetzlichen Grundlagen der Urner Kantonalbank werden durch das Gesetz von 2001 und die Verordnung von 2002 definiert. Ergänzt durch das Geschäfts- und Organisationsreglement legt dieses die Bankstrukturen und Aufgaben des Bankrats fest. Die Eigentümerstrategie des Regierungsrats spiegelt die Erwartungen und Rahmenbedingungen der Public Corporate Governance wider.

Aussenansicht des Hauptsitzes der Urner Kantonalbank in Altdorf

Gesetz und Verordnung

Das Gesetz über die Urner Kantonalbank vom 2. Dezember 2001 (Stand 1. Januar 2024) und die Verordnung über die Urner Kantonalbank vom 25. September 2002 (Stand 1. Januar 2015) bilden die gesetzlichen Grundlagen der Urner Kantonalbank.

Geschäfts- und Organisationsreglement

Der Bankrat erlässt gestützt auf Art. 12 des Gesetzes über die Urner Kantonalbank (UKBG) ein Geschäfts- und Organisationsreglement (GOR). Das Reglement legt in Ergänzung zu den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben die Organisation der Bank und die Aufgaben, Arbeitsweise und Kompetenzen des Bankrates sowie der Geschäftsleitung fest.

Eigentümerstrategie

Erwartungen, Rahmenbedingungen und Vorgaben sowie die Gestaltung der Public Corporate Governance entnehmen Sie der Eigentümerstrategie des Regierungsrats für die Urner Kantonalbank.