E-Banking
E-Banking

Staatsgarantie & Einlagensicherung

Ihr Vermögen ist bei uns in sicheren Händen

Urner Berglandschaft mit Blumen im Fokus, im Hintergrund die Bergkulisse

Staatsgarantie

Bei der Urner Kantonalbank profitieren Sie von der uneingeschränkten Staatsgarantie des Kantons Uri – z.B. für Einlagen auf Privat- oder Sparkonten sowie für Festgeldanlagen und Verbindlichkeiten aus Kassenobligationen. Gemäss Art. 7 des «Gesetzes über die Urner Kantonalbank» haftet der Kanton Uri für alle Verbindlichkeiten der Bank, sofern deren eigene Mittel dazu nicht ausreichen würden. Das heisst, dass Ihre Einlagen bei der Urner Kantonalbank vollumfänglich durch den Kanton Uri gesichert sind.

Die Urner Kantonalbank entschädigt den Kanton für die Staatsgarantie.

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100'000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Guthaben bei der UKB sind durch die Einlagensicherung gesichert.

Detaillierte Informationen zur Einlagensicherung sind auf www.esisuisse.ch zu finden.

Häufige Fragen

Wissenswertes zur Einlagensicherung und zur Staatsgarantie