Taschengeld: Ein wichtiges Lernfeld
Taschengeld ermöglicht Kindern ein gewisses Mass an finanzieller Freiheit. Zudem ist es ein wichtiges Instrument, um ihnen den Umgang mit Geld zu vermitteln. Einige einfache Regeln und Tipps können Eltern helfen, dieses Werkzeug optimal zu nutzen.
Publiziert am 21. August 2024

Geld spielt in unserer Gesellschaft eine immens wichtige Rolle – darum sollten Kinder schon früh lernen, damit umzugehen. Das Taschengeld ist ein gutes Übungsfeld. Begriffe wie planen, einteilen, verzichten, auf etwas sparen und sich etwas leisten werden lebendig, wenn Kinder eigenes Geld haben.
Auf einen Blick
- Erstes Taschengeld mit Beginn der Schulzeit einmal pro Woche.
- Monatliche Zahlungen für Kinder im Alter von 10 bis 11 Jahren.
- Erweitertes Taschengeld oder Jugendlohn ab der Oberstufe.
- Zahlen Sie das Taschengeld regelmässig und unaufgefordert aus.
- Sprechen Sie über eine sinnvolle Verwendung von Geld.
- Lassen Sie Ihr Kind auch Fehler machen und besprechen Sie diese.
- Händigen Sie kein zusätzliches Taschengeld aus, wenn der vereinbarte Betrag nicht reicht.
- Nutzen Sie das Taschengeld nicht zur Bestrafung oder Belohnung.
- Eröffnen Sie für das Kind ein Konto.
So hoch kann das Taschengeld sein
Ein guter Zeitpunkt, um als Familie das Thema Taschengeld anzugehen, ist der Schuleintritt – Kinder treten spätestens dann in die Welt der Zahlen ein und lernen rechnen. Die finanziellen Möglichkeiten der Familie und der Entwicklungsstand des Kinds sind wichtige Leitplanken, wenn man die Höhe des Taschengelds und den Intervall der Auszahlung festlegt. So sind zum Beispiel jüngere Kinder noch nicht darin geübt, längerfristig zu planen und Geld über einen längeren Zeitraum einzuteilen; deshalb wird für sie eine wöchentliche Auszahlung empfohlen. Der Dachverband Budgetberatung Schweiz gibt hinsichtlich der Höhe und des Intervalls von Taschengeld-Zahlungen folgende Empfehlungen ab:
- ab 6 Jahren: 3 Franken pro Woche
- ab 7 Jahren: 4 Franken pro Woche
- ab 8 Jahren: 5 Franken pro Woche
- ab 9 Jahren: 30 Franken pro Monat
- ab 10 Jahren: 35 Franken pro Monat
- ab 11 Jahren: 40 Franken pro Monat
- für 12- bis 14-Jährige: 50 bis 70 Franken pro Monat
- ab 15 Jahren: 80 bis 110 Franken pro Monat
Einen rechtlichen Anspruch auf Geld haben Kinder übrigens nicht. Das Gesetz – genauer gesagt Paragraf 323 des Zivilgesetzbuchs – besagt lediglich, dass Taschengeld sowie durch Nebenbeschäftigungen verdientes Geld den Kindern frei zur Verfügung stehen soll.
Taschengeld-Gespräche führen
Wird einem Kind Taschengeld ausgehändigt, sollten Eltern mit ihm besprechen, wie dieses sinnvoll verwendet werden kann und wofür es gedacht ist. Grundsätzlich ist das Geld für das Erfüllen individueller Wünsche und das persönliche Vergnügen vorgesehen; zum Beispiel für das Lieblingsheftli, für Süssigkeiten vom Kiosk oder das Glacé in der Badi. Dennoch ist es empfehlenswert, Kinder beim Verwalten ihres eigenen Gelds zu begleiten, zum Beispiel mit regelmässigen Taschengeld-Gesprächen. Diese bieten Gelegenheit, um zurückzublicken: Wofür hat das Kind Geld ausgegeben? Gab es Fehlkäufe, aus denen es lernen kann? In Taschengeld-Gesprächen können auch Ziele gesetzt werden: Möchte das Kind auf etwas Bestimmtes sparen? Wenn ja: Wie kann es dieses Sparziel erreichen? Eine weitere Möglichkeit ist eine Liste, in der das Kind notiert, wann es wofür wie viel Geld ausgegeben hat. So lernt es einzuteilen, und es entwickelt ein erstes Budget-Bewusstsein.
Misserfolge gehören dazu
Trotzdem wird es sehr wahrscheinlich vorkommen, dass das Kind sein Geld schon nach kurzer Zeit aufgebraucht hat und sich den ersehnten Kaugummi an der Supermarkt-Kasse nicht mehr leisten kann. Fachleute raten davon ab, in solchen Fällen das Taschengeld aufzustocken oder eine Vorauszahlung zu leisten. Denn wie bei anderen Lernfeldern gehören auch im Umgang mit Geld Misserfolge dazu. Nur wenn Eltern nicht gleich in die Bresche springen, kann das Kind lernen, sein Geld einzuteilen und an die Zukunft zu denken.
Taschengeld ist kein Druckmittel
Als Bestrafung für schlechtes Betragen eignet sich das Streichen des Taschengelds nicht. Fachleute empfehlen, es unaufgefordert zum vereinbarten Zeitpunkt auszuzahlen und nicht an erzieherische Massnahmen zu knüpfen. Denn die Wirkung einer solchen Strafe verpufft oft, weil zwischen Vorfall und Sanktion mitunter einige Zeit vergeht und das Kind sein Verhalten eher aus Angst denn aus Einsicht ändert. Umgekehrt gilt dasselbe: Taschengeld eignet sich nicht als Belohnung für zum Beispiel gute Noten in der Schule oder das Aufräumen des Zimmers. Denn Taschengeld ist keine Belohnung, sondern eine freiwillige Zahlung an das Kind.
Je älter, desto mehr Verantwortung
Jugendlichen kann anstelle eines Taschengelds ein sogenannter Jugendlohn oder erweitertes Taschengeld gezahlt werden. Dabei übernehmen sie Verantwortung für bestimmte Lebenskosten wie zum Beispiel einzelne Busfahrten. Je älter sie werden, desto mehr zusätzliche Ausgaben können sie übernehmen. Ab Ende der Oberstufe, im zehnten Schuljahr oder bei Kantonsschülerinnen und Kantonsschülern sind das etwa Ausgaben für Kleidung, den Coiffeur, die Körperpflege oder die auswärtige Verpflegung. Wichtig ist, genau zu definieren, was die Jugendlichen aus eigener Tasche bezahlen müssen. Deshalb sollte auch spätestens zu diesem Zeitpunkt ein kleines Budget erstellt und ein Umsetzungssystem eingerichtet werden. Der Dachverband Budgetberatung empfiehlt folgende Beträge:
- Mobiltelefon: 10 bis 30 Franken pro Monat
- Kleider, Schuhe: 50 bis 100 Franken pro Monat
- Coiffeur, Körperpflege: 20 bis 40 Franken pro Monat
- Velo, Mofa: 10 bis 30 Franken pro Monat
- Streaming-Abos: bis 10 Franken pro Monat
- Auswärtige Verpflegung: nach Aufwand
- Fahrkosten, Hobbys usw.: nach Aufwand
Konto eröffnen
Jüngeren Kindern wird das Taschengeld in der Regel bar ausgezahlt. Trotzdem ist es sinnvoll, einem Kind schon frühzeitig ein Sparkonto zu eröffnen – so lernt es auch diese Seite der Finanzwelt und später auch den bargeldlosen Zahlungsverkehr kennen. Die Urner Kantonalbank hat diesbezüglich ein tolles Angebot: das KABI-Konto. Es bietet einen Vorzugszins, Kinder erhalten eine eigene Bankkarte zum Einzahlen und ein KABI-Kässeli. Ausserdem gehören sie im Alter von 4 bis 14 Jahren dem KABI-Club an; sie erhalten dann zweimal jährlich das KABI-Club-Magazin mit vielfältigen Vergünstigungen für die ganze Familie und werden zum jährlichen KABI-Anlass eingeladen. Das KABI-Konto ist spesenfrei, es kostet Eltern also nichts, ihrem Kind damit die Bankenwelt näherzubringen. Ans KABI-Konto schliesst das Kontopaket Jugend an. Es richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 20 Jahren. Besonders attraktiv ist es dank der Debit Mastercard Stu, die über 600 Vergünstigungen bietet – etwa für Konzerttickets oder Sprachaufenthalte.