Hypothek: So kommen Sie zu Eigenkapital
Sie ist für viele Menschen der grösste finanzielle Kraftakt im Leben: Die Hypothek für das Wohneigentum. Die meisten lassen sich für das nötige Eigenkapital die Pensionskasse auszahlen. Aber es gibt noch weitere Möglichkeiten.
Publiziert am 23. Dezember 2024

Wer heute ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, muss tief in die Tasche greifen. Die Immobilienpreise scheinen nur eine Richtung zu kennen: nach oben. Gemäss Homegate sind die Preise für Wohneigentum im Kanton Uri während dem Zeitraum von 2020 bis 2024 um rund 25 Prozent gestiegen. Um die immer höheren Preise stemmen zu können, müssen oft immer höhere Hypotheken aufgenommen werden. Das bedeutet auch: Um die sogenannte Tragbarkeit zu erreichen, wird immer mehr Eigenkapital benötigt. Denn eine Hypothek darf in der Regel höchstens 80 Prozent des Kaufpreises betragen, 20 Prozent müssen aus Eigenmitteln stammen. Bei diesen gibt es eine weitere Hürde: Die Hälfte muss sich aus harten Eigenmitteln zusammensetzen. Das ist Geld, das Sie zur freien Verfügung haben – in erster Linie Konto- und Sparguthaben. Wer nicht so viel auf der hohen Kante hat, muss aber trotzdem nicht auf ein Eigenheim verzichten.
Vorsorgeguthaben als Pfand für eine höhere Hypothek
Eine Möglichkeit zur Eigenheimfinanzierung ist die Verpfändung der zweiten Säule sowie von Guthaben aus der Säule 3a. Die Bank legt sozusagen die Hand auf dieses Geld, kann aber nur darauf zugreifen, wenn Sie beispielsweise die Hypothekarzinsen nicht zahlen. Die Vorteile einer Verpfändung liegen deshalb auf der Hand, wie Milena Baumann, Leiterin Geschäftsstelle bei der UKB, erläutert: «Das angesparte Kapital verbleibt in der Pensionskasse oder in der Säule 3a. Deshalb kommt es weder zu Rentenkürzungen noch Leistungseinbussen. Zudem kann es weiterhin renditeorientiert angelegt werden.» Weil es sich bei der Verpfändung nicht um tatsächlich verfügbares Kapital handelt, gilt es nicht als Eigenkapital für die Tragbarkeit. Dafür kann die Bank in seltenen Fällen auch eine Hypothek bewilligen, die höher ist als 80 Prozent des Kaufpreises.
Mit der dritten Säule amortisieren
Haben Sie Ihre Hypothekarschuld soweit reduziert, dass die verpfändeten 3a-Gelder nicht mehr als Sicherheit benötigt werden, können Sie wieder frei darüber verfügen. Das bedeutet, dass Sie sich das Guthaben auszahlen lassen und Ihre Hypothek damit weiter amortisieren können. Dabei gilt allerdings zu beachten: Für selbst bewohntes Wohneigentum können Sie das Guthaben nur alle fünf Jahre vorbeziehen. «Trotzdem ist die Säule 3a eine gute Kapitalquelle: Einzahlungen können von den Steuern abgezogen werden, das Geld ist bis zum Bezug steuerneutral, und die Auszahlung wird tiefer besteuert», so Milena Baumann. Und: Vorbezogenes 3a-Kapital gilt – anders als bei der Verpfändung – als hartes Eigenkapital.
Erbvorbezug und Schenkung
Eine weitere Möglichkeit, Eigenkapital für eine Hypothek zu generieren, ist der Erbvorbezug. Dieser wird häufig genutzt, um innerhalb nützlicher Frist Eigenkapital bereitzustellen. Ein Erbvorbezug sollte vertraglich geregelt werden – und zwar unter Einbezug von Fachleuten. Gleiches gilt auch für Schenkungen, vor allem im Hinblick auf das neue Erbrecht, das 2023 in Kraft trat. Bei diesem Thema ist eine professionelle Beratung empfehlenswert.